# Abfertigung beim Bewilligungsinhaber

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Ein Spediteur oder Zollagent beantragt bei der zuständigen Zollbehörde eine Bewilligung und darf danach Zollverfahren – Einfuhr, Ausfuhr, Lagerung, Transit – in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abwickeln: Das ist die Abfertigung beim Bewilligungsinhaber.

Ein Spediteur oder Zollagent beantragt bei der zuständigen Zollbehörde eine Bewilligung und darf danach Zollverfahren – Einfuhr, Ausfuhr, Lagerung, Transit – in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abwickeln: Das ist die Abfertigung beim Bewilligungsinhaber. Die Bewilligung setzt strenge Compliance-Anforderungen voraus, etwa ein funktionierendes internes Kontrollsystem und die Bereitschaft zu Zollprüfungen. Der Bewilligungsinhaber haftet gegenüber dem Zoll für korrekte Anmeldungen und fristgerechte Abgabenentrichtung, leitet Freigabebescheide und Zolldokumente aber unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Im Unterschied zur einmaligen Zollvollmacht handelt es sich hier um eine dauerhafte, behördlich erteilte Berechtigung, die regelmässig überprüft wird.

**Quelle:** [https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Abfertigung/abfertigung_node.html](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Abfertigung/abfertigung_node.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abfertigung beim Bewilligungsinhaber |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 93 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Abfertigung/abfertigung_node.html |

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