# Abgabenerlass

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Ein Abgabenerlass ist eine behördliche Entscheidung, durch die Zölle, Steuern oder Gebühren auf bestimmte Waren ganz oder teilweise aufgehoben werden – ohne dass eine spätere Zahlungspflicht entsteht.

Ein Abgabenerlass ist eine behördliche Entscheidung, durch die Zölle, Steuern oder Gebühren auf bestimmte Waren ganz oder teilweise aufgehoben werden – ohne dass eine spätere Zahlungspflicht entsteht. Er kommt typischerweise bei humanitären Hilfslieferungen, diplomatischen Sendungen, Forschungsmaterialien oder bestimmten Rückwaren zur Anwendung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen sind. Zollbehörden prüfen die Berechtigung anhand der Zolltarifnummer, der Warenbeschreibung und eingereicher Belege wie Ursprungsnachweise oder Verwendungszweckerklärungen. Vom Abgabenerlass zu unterscheiden ist die Stundung: Sie schiebt die Zahlung nur auf, während beim Erlass der Anspruch endgültig erlischt. Für Spediteure und Importeure ist die rechtzeitige Stellung eines Erlassantrags entscheidend, da viele Verfahren vor Überführung in den freien Verkehr eingeleitet werden müssen.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass](https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abgabenerlass |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 106 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass |

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