# Abgabenfestsetzungsbescheid

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein Importeur erhält nach Abschluss der Zollprüfung einen Abgabenfestsetzungsbescheid – den förmlichen Verwaltungsakt, mit dem die Zollbehörde die geschuldeten Zölle, Einfuhrsteuern und sonstigen Abgaben rechtsverbindlich festsetzt und mitteilt.

Ein Importeur erhält nach Abschluss der Zollprüfung einen Abgabenfestsetzungsbescheid – den förmlichen Verwaltungsakt, mit dem die Zollbehörde die geschuldeten Zölle, Einfuhrsteuern und sonstigen Abgaben rechtsverbindlich festsetzt und mitteilt. Der Bescheid weist die Berechnungsgrundlagen aus: Zollwert, Tarifnummer und angewendete Zollsätze. Er enthält ausserdem die Fälligkeit der Zahlung und einen Hinweis auf Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren samt den dafür geltenden Fristen. Erst mit diesem Dokument hat der Importeur eine konkrete Rechtsgrundlage, um die Forderung anzufechten oder eine allfällige Erstattung geltend zu machen. Ein rechtskräftiger Bescheid, gegen den innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist im ordentlichen Verfahren nicht mehr angreifbar.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid](https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abgabenfestsetzungsbescheid |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 98 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid |

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