# Abgabenhaftung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Spediteure, Importeure und Zollagenten sind die Akteure, die im Aussenhandel typischerweise mit Abgabenhaftung konfrontiert werden – sei es kraft Gesetzes als Anmelder oder aufgrund vertraglicher Übernahme der Zahlungspflicht.

Spediteure, Importeure und Zollagenten sind die Akteure, die im Aussenhandel typischerweise mit Abgabenhaftung konfrontiert werden – sei es kraft Gesetzes als Anmelder oder aufgrund vertraglicher Übernahme der Zahlungspflicht. Die Haftung entsteht in dem Moment, in dem eine Zollschuld begründet wird, also in der Regel beim Überschreiten der Zollgrenze oder mit der Annahme der Zollanmeldung. Sie erlischt erst mit vollständiger Bezahlung oder rechtswirksamer Entlastung. Bei fehlerhafter Deklaration oder Zahlungsverzug kann die zuständige Zollbehörde Nachforderungen stellen oder Regress nehmen. Im Unterschied zur blossen Abgabenverantwortlichkeit, die auch organisatorische Pflichten umfasst, bezeichnet Abgabenhaftung die unmittelbare rechtliche Einstandspflicht für die Schuld selbst.

**Quelle:** [https://www.zoll.de](https://www.zoll.de)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abgabenhaftung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 97 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.zoll.de |

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