# Abgabezoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Sobald Waren eine Zollgrenze überschreiten, entsteht die Pflicht zur Entrichtung des Abgabezolls: einer staatlichen Abgabe, die Zollbehörden bei der Ein- oder Ausfuhr erheben und die sich nach Warenwert, Menge, tariflicher Einreihung und dem anwendbaren Zollsatz bemisst.

Sobald Waren eine Zollgrenze überschreiten, entsteht die Pflicht zur Entrichtung des Abgabezolls: einer staatlichen Abgabe, die Zollbehörden bei der Ein- oder Ausfuhr erheben und die sich nach Warenwert, Menge, tariflicher Einreihung und dem anwendbaren Zollsatz bemisst. Abgabezölle dienen dem Schutz inländischer Industrien, der Staatsfinanzierung und der Steuerung von Handelsströmen. Nicht zu verwechseln ist der Abgabezoll mit der Einfuhrumsatzsteuer, die zwar ebenfalls an der Grenze erhoben wird, aber einer eigenen steuerrechtlichen Grundlage folgt; ebenso wenig mit Verbrauchsteuern auf Waren wie Tabak oder Alkohol. Für Importeure und Spediteure ist der massgebende Zollsatz aus dem jeweils gültigen Zolltarif zu ermitteln – in der EU ist die Kombinierte Nomenklatur die verbindliche Referenz.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu](https://taxation-customs.ec.europa.eu)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abgabezoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 108 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu |

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