# Abladetiefe

*Zuletzt aktualisiert: 2026-07-18*

> Die Abladetiefe bezeichnet in der Binnenschifffahrt die maximal zulässige Eintauchtiefe eines beladenen Schiffs auf einem bestimmten Streckenabschnitt – begrenzt durch die tatsächlich verfügbare Wassertiefe der Fahrrinne.

Die Abladetiefe bezeichnet in der Binnenschifffahrt die maximal zulässige Eintauchtiefe eines beladenen Schiffs auf einem bestimmten Streckenabschnitt – begrenzt durch die tatsächlich verfügbare Wassertiefe der Fahrrinne. Sie wird aus dem aktuellen Pegelstand des massgeblichen Referenzpegels abgeleitet und bestimmt unmittelbar, wie viel Ladung ein Binnenschiff übernehmen darf: Sinkt der Pegel, muss «abgeladen», also die Ladungsmenge reduziert werden. Am Rhein gilt der Abschnitt bei Kaub als kritischer Engpass für die Fahrt zum Oberrhein; ein Grossmotorschiff mit rund 500 TEU Kapazität kann bei niedrigen Pegelständen teilweise nur zur Hälfte beladen werden. Damit ist die Abladetiefe die zentrale Planungsgrösse für Disposition, Frachtkalkulation und die Erhebung von Niedrigwasserzuschlägen. Nicht zu verwechseln mit dem Tiefgang, der die tatsächliche Eintauchtiefe des Schiffs im Wasser beschreibt – die Abladetiefe gibt die zulässige Obergrenze auf der jeweiligen Route vor.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abladetiefe |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 130 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-07-18 |
| Quelle | https://www.pegelonline.wsv.de/ |

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