# Abnahmeprotokoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Eine Lieferung trifft ein, die Aussenverpackung zeigt Schäden – genau in diesem Moment entscheidet das Abnahmeprotokoll, wer für den Schaden haftet.

Eine Lieferung trifft ein, die Aussenverpackung zeigt Schäden – genau in diesem Moment entscheidet das Abnahmeprotokoll, wer für den Schaden haftet. Das Dokument hält bei der Übergabe von Waren oder nach Erbringung einer Transportleistung den Zustand, die Menge und die Qualität der Güter verbindlich fest; beide Parteien bestätigen den Befund mit Unterschrift. Im Reklamations- oder Schadensfall gilt es als massgebendes Beweismittel, weil es den Zustand zum genauen Übergabezeitpunkt dokumentiert. Spediteure, Lagerbetreiber und Empfänger erstellen es gemeinsam – häufig in Verbindung mit CMR-Frachtbrief, Lieferschein oder Warehouse Receipt. Nicht zu verwechseln mit dem Frachtbrief: Dieser begleitet die Sendung auf dem Transportweg, das Abnahmeprotokoll entsteht erst am Zielort bei der physischen Übergabe.

**Quelle:** [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abnahmeprotokoll-34134/version-251267](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abnahmeprotokoll-34134/version-251267)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abnahmeprotokoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 109 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abnahmeprotokoll-34134/version-251267 |

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