# Abrufvertrag

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16*

> Flexibilität bei der Mengendisposition zu sichern, ohne bei jedem Einzelauftrag neu zu verhandeln – das leistet ein Abrufvertrag.

Flexibilität bei der Mengendisposition zu sichern, ohne bei jedem Einzelauftrag neu zu verhandeln – das leistet ein Abrufvertrag. Der Käufer vereinbart mit dem Lieferanten eine Rahmenvereinbarung über Gesamtmenge, Preise, Qualitätsstandards und Lieferbedingungen für einen definierten Zeitraum; konkrete Lieferungen werden erst durch einzelne Abrufe ausgelöst. Grossabnehmer, Industriebetriebe und öffentliche Auftraggeber nutzen dieses Modell, um Lagerkosten zu senken und gleichzeitig Lieferkapazitäten verbindlich zu reservieren. Im Unterschied zum klassischen Kaufvertrag entsteht die eigentliche Lieferpflicht erst mit jedem einzelnen Abruf – nicht bereits bei Vertragsabschluss. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist zu beachten, dass jeder Einzelabruf als separate Warensendung zollrechtlich deklariert werden muss; die Rahmenvereinbarung selbst begründet keine Zollanmeldepflicht.

**Quelle:** [https://www.wirtschaftslexikon24.com/e/abrufvertrag/abrufvertrag.htm](https://www.wirtschaftslexikon24.com/e/abrufvertrag/abrufvertrag.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Abrufvertrag |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 103 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-16 |
| Quelle | https://www.wirtschaftslexikon24.com/e/abrufvertrag/abrufvertrag.htm |

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