# Amtliches Ursprungszeugnis

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16*

> Spediteure, Importeure und Zollbehörden greifen auf das amtliche Ursprungszeugnis zurück, wenn die geografische Herkunft einer Ware rechtssicher und behördlich anerkannt nachgewiesen werden muss.

Spediteure, Importeure und Zollbehörden greifen auf das amtliche Ursprungszeugnis zurück, wenn die geografische Herkunft einer Ware rechtssicher und behördlich anerkannt nachgewiesen werden muss. Ausgestellt wird es von staatlich autorisierten Stellen – in der Schweiz durch die zuständigen Handelskammern, in EU-Ländern durch Industrie- und Handelskammern oder vergleichbare Institutionen. Das Dokument bestimmt massgeblich, ob Waren unter einem Freihandelsabkommen einen präferenziellen Zollsatz beanspruchen können oder dem allgemeinen Tarif unterliegen. Nicht zu verwechseln mit der Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung: Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei zugelassenem Ausführer oder unterhalb festgelegter Warenwerte – zulässig und hat einen anderen rechtlichen Stellenwert. Bei Antidumpingmassnahmen, Exportkontrollen oder länderspezifischen Einfuhrbeschränkungen kann das amtliche Ursprungszeugnis darüber hinaus eine behördliche Pflichtanforderung sein.

**Quelle:** [https://www.ihk.de/de/Servicemarken/Aussenwirtschaft/Amtliches_Ursprungszeugnis-35930](https://www.ihk.de/de/Servicemarken/Aussenwirtschaft/Amtliches_Ursprungszeugnis-35930)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Amtliches Ursprungszeugnis |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 114 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-16 |
| Quelle | https://www.ihk.de/de/Servicemarken/Aussenwirtschaft/Amtliches_Ursprungszeugnis-35930 |

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