# Antidumpingzoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Schutz vor unehrlichem Preiswettbewerb aus dem Ausland – das ist der Kernzweck des Antidumpingzolls.

Schutz vor unehrlichem Preiswettbewerb aus dem Ausland – das ist der Kernzweck des Antidumpingzolls. Er wird erhoben, wenn ausländische Exporteure Waren zu Preisen unterhalb ihres Normalwerts in ein Importland einführen und dadurch der heimischen Industrie nachweislich Schaden entstehen kann. Die Grundlage bildet in der Regel ein förmliches Untersuchungsverfahren, das von der zuständigen Handels- oder Zollbehörde durchgeführt wird und den Dumpingtatbestand sachlich belegen muss – oft nach einer Beschwerde inländischer Hersteller. Die Höhe des Zolls entspricht typischerweise der Differenz zwischen dem Exportpreis und dem ermittelten Normalwert, um den Preisvorteil zu neutralisieren. Nicht zu verwechseln mit dem Ausgleichszoll: Dieser richtet sich gegen staatliche Subventionen, während der Antidumpingzoll auf das Preisverhalten einzelner Exporteure zielt. Beide Instrumente sind WTO-rechtlich im Anti-Dumping-Abkommen bzw. im SCM-Abkommen geregelt.

**Quelle:** [https://www.wto.org/english/tratop_e/adp_e/adp_e.htm](https://www.wto.org/english/tratop_e/adp_e/adp_e.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Antidumpingzoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 121 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wto.org/english/tratop_e/adp_e/adp_e.htm |

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