# Arbeitsbewilligung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-09-09*

> Die Arbeitsbewilligung ist die behördliche Erlaubnis, mit der eine Person ohne Staatsangehörigkeit des Aufnahmelands dort eine Erwerbstätigkeit ausüben darf.

Die Arbeitsbewilligung ist die behördliche Erlaubnis, mit der eine Person ohne Staatsangehörigkeit des Aufnahmelands dort eine Erwerbstätigkeit ausüben darf. Sie ist von der Aufenthaltsbewilligung zu unterscheiden, wird in der Praxis aber oft zusammen erteilt: In der EU fassen viele Mitgliedstaaten beides nach der Richtlinie 2011/98/EU in einer kombinierten Erlaubnis zusammen. In der Schweiz erteilen die Kantone die Bewilligung, bei Drittstaatsangehörigen mit Zustimmung des Staatssekretariats für Migration und im Rahmen jährlicher Kontingente; gebräuchlich sind die Kurzaufenthaltsbewilligung L, die Aufenthaltsbewilligung B und die Grenzgängerbewilligung G. Im Strassentransport ist die Arbeitsbewilligung ein häufiger Engpass bei der Anstellung von Fahrpersonal aus Drittstaaten: Sie muss zusammen mit der Anerkennung des Führerausweises und dem Nachweis der Berufsqualifikation vorliegen, sonst darf die Person nicht eingesetzt werden.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Arbeitsbewilligung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 119 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-09-09 |
| Quelle | https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit.html |

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