# Ausfuhrzollabfertigung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Die Ausfuhrzollabfertigung ist das behördliche Verfahren, mit dem der Zoll bestätigt, dass eine Sendung alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausfuhr erfüllt und das Zollgebiet verlassen darf.

Die Ausfuhrzollabfertigung ist das behördliche Verfahren, mit dem der Zoll bestätigt, dass eine Sendung alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausfuhr erfüllt und das Zollgebiet verlassen darf. Ausgangspunkt ist die elektronische Ausfuhranmeldung, die in der EU über das ATLAS-System eingereicht wird; anschliessend prüft der Zoll Handelsrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis sowie gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigungen. Mit der erteilten Freigabe – dokumentiert durch den Ausgangsvermerk – ist die Ware zollamtlich entlassen. Für Exporteure und Spediteure ist dieser Ausgangsvermerk auch steuerlich relevant: Er dient als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen. Nicht zu verwechseln mit der Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland, die ein separates Verfahren mit eigenen Anforderungen darstellt.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Ausfuhrzollabfertigung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 100 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.dhl.com/global-en/home/footer/glossary.html |

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