# Ausgleichszoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Sobald nachgewiesen ist, dass ausländische Regierungen Herstellern Subventionen gewährt haben, die den Export künstlich verbilligen, können Importländer einen Ausgleichszoll erheben.

Sobald nachgewiesen ist, dass ausländische Regierungen Herstellern Subventionen gewährt haben, die den Export künstlich verbilligen, können Importländer einen Ausgleichszoll erheben. Ziel ist es, die subventionsbedingte Preisverzerrung an der Grenze zu neutralisieren und fairen Wettbewerb auf dem Inlandsmarkt wiederherzustellen. Das Verfahren wird in der Regel auf Antrag der geschädigten Inlandsindustrie eingeleitet und folgt den Regeln des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen (SCM Agreement). Die Höhe des Zolls darf die festgestellte Subventionierung nicht übersteigen. Vom Antidumpingzoll unterscheidet sich der Ausgleichszoll grundlegend: Jener reagiert auf das Preisverhalten einzelner Exporteure, dieser auf staatliche Fördermassnahmen im Ausland.

**Quelle:** [https://www.wto.org/english/tratop_e/scm_e/scm_e.htm](https://www.wto.org/english/tratop_e/scm_e/scm_e.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Ausgleichszoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 92 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wto.org/english/tratop_e/scm_e/scm_e.htm |

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