# avisierende Bank

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-23*

> Im Unterschied zur bestätigenden Bank übernimmt die avisierende Bank beim Dokumentenakkreditiv keine eigene Zahlungsverpflichtung.

Im Unterschied zur bestätigenden Bank übernimmt die avisierende Bank beim Dokumentenakkreditiv keine eigene Zahlungsverpflichtung. Sie prüft die Echtheit des von der eröffnenden Bank ausgestellten Akkreditivs und leitet es an den Begünstigten – in der Regel den Exporteur – weiter. Typischerweise handelt es sich um die Hausbank des Exporteurs im Exportland; sie fungiert als Informationsmittlerin zwischen der importeurseitigen Eröffnungsbank und dem Verkäufer. Ihre Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Authentizitätsprüfung – für die Zahlungsfähigkeit der eröffnenden Bank trägt sie keine Verantwortung. Exporteure, die das Zahlungsrisiko vollständig ausschliessen wollen, müssen die avisierende Bank ausdrücklich zur Bestätigung des Akkreditivs auffordern, wodurch diese zur bestätigenden Bank wird.

**Quelle:** [https://www.iccwbo.org/trade-finance/ucp-600/](https://www.iccwbo.org/trade-finance/ucp-600/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | avisierende Bank |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 103 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-23 |
| Quelle | https://www.iccwbo.org/trade-finance/ucp-600/ |

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