# BAZG-Vollzugsaufgabengesetz

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) ist ein neues Schweizer Bundesgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Abgabenerhebung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs regelt.

Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) ist ein neues Schweizer Bundesgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Abgabenerhebung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs regelt. Voller Titel: «Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit». Es entstand im Rahmen der Totalrevision des schweizerischen Zollrechts und der Zoll-Digitalisierung (Programm DaziT) und fasst die verfahrens-, datenschutz-, risikoanalyse- und strafrechtlichen Grundlagen in einem einheitlichen, durchgängig digitalen Verfahren zusammen. Für Spediteure, Frächter, Zollagenten und Handelsfirmen bildet es die rechtliche Grundlage für die digitalen Prozesse rund um das neue Warenverkehrssystem Passar (Warenanmeldung, Transportanmeldung, Veranlagung) und schafft klare Zuständigkeiten und Verfahrenswege. Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Planung, Stand Juni 2026): Das eidgenössische Parlament verabschiedete die Vorlage in der Schlussabstimmung der Sommersession im Juni 2025; die Referendumsfrist lief 2025 ungenutzt ab. Das Inkrafttreten wird gestaffelt durch den Bundesrat festgelegt und war zu diesem Zeitpunkt noch nicht definitiv terminiert – die Angaben können sich verschieben. Abzugrenzen ist das BAZG-VG vom neuen Zollabgabengesetz (ZoG), das die materiellen Zollabgaben (Höhe und Erhebung der Zölle) regelt, während das BAZG-VG den allgemeinen Teil und die Vollzugsaufgaben des BAZG abdeckt; beide ersetzen das frühere Zollgesetz (ZG). Verwandte Begriffe: BAZG, DaziT, Passar, Zollabgabengesetz, Warenanmeldung, Veranlagungsverfügung. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** BAZG (bazg.admin.ch): Gesetzesrevision DaziT / Zollgesetzrevision (BAZG-VG und ZoG, Totalrevision Zollrecht); Schlussabstimmung Parlament Juni 2025, Referendumsfrist 2025 abgelaufen, Inkrafttreten durch Bundesrat (gestaffelt, noch offen). Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | BAZG-Vollzugsaufgabengesetz |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 213 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | BAZG (bazg.admin.ch): Gesetzesrevision DaziT / Zollgesetzrevision (BAZG-VG und ZoG, Totalrevision Zollrecht); Schlussabstimmung Parlament Juni 2025, Referendumsfrist 2025 abgelaufen, Inkrafttreten durch Bundesrat (gestaffelt, noch offen). Stand: Juni 2026. |

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