# Beförderung gefährlicher Güter

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-23*

> Spediteure und Verlader stehen bei jeder Sendung mit gefährlichen Gütern vor einer klaren Pflicht: Sie müssen die geltenden Regelwerke kennen und einhalten – und diese variieren je nach Verkehrsträger.

Spediteure und Verlader stehen bei jeder Sendung mit gefährlichen Gütern vor einer klaren Pflicht: Sie müssen die geltenden Regelwerke kennen und einhalten – und diese variieren je nach Verkehrsträger. ADR gilt für die Strasse, RID für die Schiene, der IMDG-Code für den Seeweg und die IATA-DGR für Luftfracht. Die Beförderung gefährlicher Güter beginnt nicht erst beim Verladen: Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation sind obligatorische Vorlaufschritte für jede Sendung. Ab bestimmten Mengen oder Tätigkeitsbereichen ist zudem ein zertifizierter Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen vorgeschrieben. Fehler bei der Deklaration oder Klassifizierung können Grenzrückweisungen, Bussgelder und im Ernstfall haftungsrelevante Unfälle nach sich ziehen. Nicht zu verwechseln mit den allgemeinen Ladungssicherungsvorschriften, die unabhängig von der Gefährlichkeit der Güter für alle Transporte gelten.

**Quelle:** [https://unece.org/transport/dangerous-goods](https://unece.org/transport/dangerous-goods)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Beförderung gefährlicher Güter |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 116 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-23 |
| Quelle | https://unece.org/transport/dangerous-goods |

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