# Begünstigter Zollsatz

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein begünstigter Zollsatz ist ein durch ein Freihandels- oder Präferenzabkommen reduzierter oder vollständig aufgehobener Zoll, der auf Waren mit nachgewiesenem Ursprung in einem Partnerland angewendet wird.

Ein begünstigter Zollsatz ist ein durch ein Freihandels- oder Präferenzabkommen reduzierter oder vollständig aufgehobener Zoll, der auf Waren mit nachgewiesenem Ursprung in einem Partnerland angewendet wird. Er ist klar vom MFN-Satz (Meistbegünstigungssatz) abzugrenzen, der ohne spezifische Handelsbeziehung gilt und in der Regel höher liegt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist stets ein gültiger Ursprungsnachweis – etwa ein Präferenzursprungszeugnis oder eine Lieferantenerklärung –, der belegt, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Im Zollalltag prüft der Deklarant beim Import, welches Abkommen anwendbar ist und ob die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen; fehlt der Nachweis, wird automatisch der höhere Standardzollsatz erhoben. Der begünstigte Zollsatz kann je nach Abkommen und Warengruppe gestaffelt ausgestaltet sein oder erst nach einer Übergangsfrist vollständig zur Anwendung kommen.

**Quelle:** [https://www.wto.org](https://www.wto.org)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Begünstigter Zollsatz |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 120 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wto.org |

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