# Bekannter Versender

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Anders als ein gewöhnlicher Absender unterliegt der Bekannte Versender im Luftfrachtbereich einem behördlich anerkannten Sicherheitsstatus.

Anders als ein gewöhnlicher Absender unterliegt der Bekannte Versender im Luftfrachtbereich einem behördlich anerkannten Sicherheitsstatus. Diese Einstufung erhalten Unternehmen, die gegenüber der zuständigen Luftfahrtbehörde nachgewiesen haben, dass ihre internen Sicherheitsprozesse – von der Zugangskontrolle bis zur Verpackung – festgelegten Standards entsprechen. Fracht, die von einem anerkannten Bekannten Versender aufgegeben wird, kann unter vereinfachten Sicherheitsverfahren befördert werden: Bestimmte Screeningschritte entfallen oder werden durch risikobasierte Verfahren ersetzt. Der Status ist nicht dauerhaft – er erfordert regelmässige Überprüfungen und bleibt an die fortlaufende Einhaltung der Sicherheitsauflagen gebunden. Nicht zu verwechseln mit dem Regulierten Agenten, der als Dienstleister Fracht im Auftrag anderer annimmt und sicherheitsprüft.

**Quelle:** [https://www.iata.org/en/programs/security/cargo-security/known-consignor/](https://www.iata.org/en/programs/security/cargo-security/known-consignor/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Bekannter Versender |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 101 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.iata.org/en/programs/security/cargo-security/known-consignor/ |

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