# Beschlagnahme

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Im Zollverfahren greift die Beschlagnahme in dem Moment, in dem eine Behörde – Zoll, Strafverfolgung oder Marktaufsicht – physisch die Kontrolle über eine Sendung übernimmt und sie dem Wirtschaftsverkehr entzieht.

Im Zollverfahren greift die Beschlagnahme in dem Moment, in dem eine Behörde – Zoll, Strafverfolgung oder Marktaufsicht – physisch die Kontrolle über eine Sendung übernimmt und sie dem Wirtschaftsverkehr entzieht. Anlass ist meist ein Verdacht auf Zollvergehen, Schmuggel, Markenfälschung oder fehlende Konformitätsnachweise. Die Ware verbleibt unter amtlichem Gewahrsam, bis das zugehörige Verwaltungs- oder Strafverfahren abgeschlossen oder die Freigabe formell erteilt ist. Für Empfänger und Verlader bedeutet das eine unterbrochene Lieferkette, laufende Lager- und Standgelder sowie das Risiko dauerhafter Einziehung ohne rechtliche Gegenwehr. Nicht zu verwechseln ist die Beschlagnahme mit dem blossen Zurückhalten einer Sendung zur kurzen Routinekontrolle: Dort fehlt der formelle Beschlagnahmebescheid, und die Ware kann nach der Prüfung sofort freigegeben werden.

**Quelle:** [https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschlagnahme](https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschlagnahme)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Beschlagnahme |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 112 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschlagnahme |

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