# Bestimmungszollstelle Import

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16*

> Spediteure und Zollagenten geben in der Einfuhranmeldung die Bestimmungszollstelle Import an – die zuständige Zollbehörde, bei der die Sendung am Ende der Beförderung förmlich gestellt, die Zollanmeldung geprüft und die Einfuhrabgaben festgesetzt werden.

Spediteure und Zollagenten geben in der Einfuhranmeldung die Bestimmungszollstelle Import an – die zuständige Zollbehörde, bei der die Sendung am Ende der Beförderung förmlich gestellt, die Zollanmeldung geprüft und die Einfuhrabgaben festgesetzt werden. Erst mit der zollamtlichen Freigabe durch diese Stelle gelangt die Ware in den freien Verkehr. Im Versandverfahren ist die Bestimmungszollstelle klar von der Eingangszollstelle zu unterscheiden: Letztere empfängt die Sendung an der Aussengrenze des Zollgebiets, während die Bestimmungszollstelle das Versandverfahren am Endpunkt abschliesst und die Entlastung erteilt. Eine fehlerhafte Angabe kann die Freigabe verzögern und zusätzliche Sicherheitsleistungen im Versandverfahren auslösen.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Bestimmungszollstelle Import |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 93 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-16 |
| Quelle | https://www.zoll.de/DE/Service/Glossar/glossar_node.html |

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