# Bewilligungspflicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Bewilligungspflichtig sind Güter, Tätigkeiten oder Transporte, für die eine vorherige behördliche Genehmigung eingeholt werden muss, bevor die entsprechende Handlung rechtmässig vorgenommen werden darf.

Bewilligungspflichtig sind Güter, Tätigkeiten oder Transporte, für die eine vorherige behördliche Genehmigung eingeholt werden muss, bevor die entsprechende Handlung rechtmässig vorgenommen werden darf. Im Zoll- und Aussenhandel schützt die Bewilligungspflicht sensible Bereiche: Sie greift etwa bei der Einfuhr von Pharmaka, Chemikalien oder Waffen, bei der Beförderung gefährlicher Güter sowie bei bestimmten Dienstleistungen im regulierten Transportsektor. Die erteilte Bewilligung muss dem Zoll oder dem Transportverantwortlichen vor der Abfertigung bzw. vor Transportbeginn vorliegen. Fehlt sie, drohen Bussgelder, Beschlagnahme der Ware oder strafrechtliche Konsequenzen. Nicht zu verwechseln mit der Lizenzpflicht, die sich auf die dauerhafte Betriebsberechtigung eines Unternehmens oder einer Person bezieht – die Bewilligung ist typischerweise sendungs- oder vorgangsbezogen.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Bewilligungspflicht](https://de.wikipedia.org/wiki/Bewilligungspflicht)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Bewilligungspflicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 107 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Bewilligungspflicht |

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