# Designierte Gefahrgutlager

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-23*

> Spediteure und Lagerbetreiber, die gefährliche Güter aufnehmen, sind verpflichtet, ausschliesslich designierte Gefahrgutlager zu nutzen – behördlich genehmigte Einrichtungen, die baulich und betrieblich auf die sichere Aufnahme von Gefahrstoffen ausgelegt sind.

Spediteure und Lagerbetreiber, die gefährliche Güter aufnehmen, sind verpflichtet, ausschliesslich designierte Gefahrgutlager zu nutzen – behördlich genehmigte Einrichtungen, die baulich und betrieblich auf die sichere Aufnahme von Gefahrstoffen ausgelegt sind. Solche Lager müssen unverträgliche Gefahrgutklassen räumlich trennen, Brandschutz- und Löschanlagen vorhalten sowie Auffangwannen für auslaufende Flüssigkeiten bereitstellen. Lagerdauer, Bestandsbewegungen und Vorfälle sind lückenlos zu dokumentieren. Zuständige Behörden prüfen die Zertifizierung regelmässig; ohne gültige Zulassung ist eine rechtskonforme Lagerung nicht möglich. Nicht zu verwechseln mit allgemeinen Zolllagern oder Freilagern, die keine spezifischen Gefahrgutanforderungen erfüllen.

**Quelle:** [https://unece.org/transport/dangerous-goods](https://unece.org/transport/dangerous-goods)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Designierte Gefahrgutlager |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 83 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-23 |
| Quelle | https://unece.org/transport/dangerous-goods |

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