# Dokumentenakkreditiv

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Sobald Exporteur und Importeur einen grenzüberschreitenden Kaufvertrag abschliessen, stellt sich die Frage der Zahlungssicherheit – das Dokumentenakkreditiv löst sie, indem eine Bank die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Exporteur übernimmt.

Sobald Exporteur und Importeur einen grenzüberschreitenden Kaufvertrag abschliessen, stellt sich die Frage der Zahlungssicherheit – das Dokumentenakkreditiv löst sie, indem eine Bank die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Exporteur übernimmt. Der Importeur beauftragt seine eröffnende Bank, dem Exporteur einen vereinbarten Betrag auszuzahlen, sobald dieser eine genau definierte Dokumentensammlung vorlegt: typischerweise Konnossement, Handelsrechnung, Versicherungspolice und gegebenenfalls ein Inspektionszertifikat. Die Bank prüft ausschliesslich die Konformität der Papiere, nicht die Ware selbst, und zahlt nur bei exakter Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen. Für den Exporteur entsteht dadurch eine bankgestützte Zahlungssicherheit, die von der Bonität des Käufers unabhängig ist; der Importeur leistet Zahlung erst gegen dokumentarischen Nachweis über Versand und vereinbarte Spezifikationen. International geregelt wird das Dokumentenakkreditiv durch die UCP-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC). Nicht zu verwechseln ist es mit dem Dokumenteninkasso, bei dem die Bank lediglich als Inkassostelle auftritt und keine eigene Zahlungspflicht übernimmt.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/banking-techniques-and-rules/documentary-credits/](https://iccwbo.org/business-solutions/banking-techniques-and-rules/documentary-credits/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Dokumentenakkreditiv |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 138 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/banking-techniques-and-rules/documentary-credits/ |

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