# Einfuhrabgabenrevision

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19*

> Eine Einfuhrabgabenrevision ist die förmliche Überprüfung bereits festgesetzter Zölle, Einfuhrsteuern und sonstiger Abgaben daraufhin, ob Bemessungsgrundlage, Zolltarifnummer oder Steuersatz korrekt angewendet wurden.

Eine Einfuhrabgabenrevision ist die förmliche Überprüfung bereits festgesetzter Zölle, Einfuhrsteuern und sonstiger Abgaben daraufhin, ob Bemessungsgrundlage, Zolltarifnummer oder Steuersatz korrekt angewendet wurden. Sie kann von Amts wegen eingeleitet werden oder auf Antrag des Importeurs, wenn dieser eine Überzahlung geltend macht. Ergibt die Revision einen Fehler zulasten des Importeurs, folgt eine Rückerstattung; ergibt sie eine Unterzahlung, wird eine Nachforderung ausgestellt. Im Unterschied zur Zollprüfung, die auf die buchhalterischen Aufzeichnungen des Unternehmens zielt, betrifft die Revision unmittelbar den einzelnen Abgabenbescheid. Für Spediteure und Compliance-Verantwortliche ist die Revisionsantragstellung ein zentrales Instrument zur Kostenkontrolle, insbesondere nach Änderungen in der Zolltarifklassifikation oder nachträglichen Korrekturen des Transaktionswerts.

**Quelle:** [https://www.ezv.admin.ch/ezv/en/home.html](https://www.ezv.admin.ch/ezv/en/home.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrabgabenrevision |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 101 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-19 |
| Quelle | https://www.ezv.admin.ch/ezv/en/home.html |

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