# Einfuhrmehrwertsteuererlass

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Im Zuge der Zollanmeldung oder unmittelbar nach der Einfuhrabfertigung kann der Einfuhrmehrwertsteuererlass wirksam werden: Die zuständige Finanzbehörde erlässt die entstandene Steuerschuld ganz oder teilweise, bevor der Importeur sie begleichen muss.

Im Zuge der Zollanmeldung oder unmittelbar nach der Einfuhrabfertigung kann der Einfuhrmehrwertsteuererlass wirksam werden: Die zuständige Finanzbehörde erlässt die entstandene Steuerschuld ganz oder teilweise, bevor der Importeur sie begleichen muss. Typische gesetzliche Grundlagen sind Einfuhren durch gemeinnützige Organisationen, Waren für humanitäre, wissenschaftliche oder Bildungszwecke, nachgewiesene Erhebungsfehler der Behörde oder gesetzlich definierte Härtefälle. Der entscheidende Unterschied zur Einfuhrmehrwertsteuerrückerstattung liegt darin, dass die Steuerschuld gar nicht erst zur Zahlung ansteht – sie entfällt von vornherein, anstatt zunächst bezahlt und später zurückgefordert zu werden. Ein Erlass setzt stets einen förmlichen Antrag und einen behördlichen Entscheid voraus; die Ware wird in der Regel erst nach positivem Bescheid endgültig freigegeben.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer](https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrmehrwertsteuererlass |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 105 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer |

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