# Einfuhrmehrwertsteuerpflicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19*

> Eine Spedition übernimmt Waren aus Drittstaaten – und noch vor der Verzollung steht die Frage: Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer?

Eine Spedition übernimmt Waren aus Drittstaaten – und noch vor der Verzollung steht die Frage: Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer? Die Einfuhrmehrwertsteuerpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, beim Verbringen von Waren in das Zollgebiet Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen. Steuerschuldner ist in der Regel der Anmelder oder Importeur; in bestimmten Konstellationen kann diese Pflicht auch auf einen indirekten Vertreter übergehen. Ausnahmen bestehen etwa für Rückwaren, Diplomatengut oder bestimmte Reparaturimporte. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Pflicht wirtschaftlich neutral, da die abgeführte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann – anders als bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Importeuren, für die sie einen echten Kostenblock darstellt.

**Quelle:** [https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm](https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrmehrwertsteuerpflicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-19 |
| Quelle | https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm |

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