# Einfuhrsteueranmeldung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Eine Einfuhrsteueranmeldung ist die formelle Erklärung des Importeurs oder seines Zollvertreters gegenüber den Zoll- oder Steuerbehörden, mit der alle bei einer Wareneinfuhr entstehenden Abgaben – insbesondere Zölle und Einfuhrumsatzsteuer – angemeldet und zur Festsetzung eingereicht werden.

Eine Einfuhrsteueranmeldung ist die formelle Erklärung des Importeurs oder seines Zollvertreters gegenüber den Zoll- oder Steuerbehörden, mit der alle bei einer Wareneinfuhr entstehenden Abgaben – insbesondere Zölle und Einfuhrumsatzsteuer – angemeldet und zur Festsetzung eingereicht werden. Sie enthält Angaben zum Warenwert, zur Zolltarifnummer (HS-Code), zum Ursprungsland sowie zu anwendbaren Steuersätzen und bildet damit die Berechnungsgrundlage für die amtliche Abgabenfestsetzung. In den meisten Ländern erfolgt die Einreichung heute elektronisch über nationale Zollsysteme. Nicht zu verwechseln ist die Einfuhrsteueranmeldung mit der Einfuhrzollanmeldung im engeren Sinne: Während letztere das gesamte Zollverfahren einleitet, konzentriert sich die Einfuhrsteueranmeldung explizit auf die steuerliche Bemessungsgrundlage und die anfallenden Abgaben.

**Quelle:** [https://www.zoll.de](https://www.zoll.de)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrsteueranmeldung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 102 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.zoll.de |

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