# Einfuhrsteuerbescheid

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Ein Einfuhrsteuerbescheid ist die schriftliche, rechtsverbindliche Festsetzung der Zollbehörde, mit der einem Importeur oder seinem Vertreter die geschuldeten Einfuhrzölle und gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer mitgeteilt werden.

Ein Einfuhrsteuerbescheid ist die schriftliche, rechtsverbindliche Festsetzung der Zollbehörde, mit der einem Importeur oder seinem Vertreter die geschuldeten Einfuhrzölle und gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer mitgeteilt werden. Der Bescheid nennt die Berechnungsgrundlagen – Zollwert, Tarifnummer und angewendeter Abgabensatz – und fordert zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist auf. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Fälligkeit und die Vollstreckung der Abgaben. Bis zur Begleichung des Bescheids wird die Ware in der Regel nicht freigegeben. Gegen den Bescheid kann der Importeur innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist Einsprache erheben.

**Quelle:** [https://www.zoll.de](https://www.zoll.de)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrsteuerbescheid |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 84 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.zoll.de |

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