# Einfuhrumsatzsteuer EU

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Wer Waren aus einem Drittland in die EU einführt, profitiert von einem einheitlichen Binnenmarkt – zahlt aber an der Aussengrenze eine Steuer, die genau dies sicherstellt: die Einfuhrumsatzsteuer.

Wer Waren aus einem Drittland in die EU einführt, profitiert von einem einheitlichen Binnenmarkt – zahlt aber an der Aussengrenze eine Steuer, die genau dies sicherstellt: die Einfuhrumsatzsteuer. Sie wird bei der Zollabfertigung fällig und vom Importeur geschuldet; der ausländische Lieferant bleibt aussen vor. Funktional entspricht sie der Mehrwertsteuer, die bei einer rein inländischen Lieferung anfiele, und stellt so gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller und Drittlandsanbieter sicher. Importeure, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteueranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Davon zu unterscheiden ist die Steuerschuldumkehr, die bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und bestimmten Warenlieferungen innerhalb der EU zur Anwendung kommt.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-is-vat_en](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-is-vat_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einfuhrumsatzsteuer EU |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 102 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-is-vat_en |

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