# Einwegpalette

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Eine Einwegpalette ist eine Transport- und Ladeeinheit, die nach einmaliger Verwendung nicht in den Ursprungsbetrieb zurückgeführt, sondern am Bestimmungsort entsorgt oder recycelt wird.

Eine Einwegpalette ist eine Transport- und Ladeeinheit, die nach einmaliger Verwendung nicht in den Ursprungsbetrieb zurückgeführt, sondern am Bestimmungsort entsorgt oder recycelt wird. Sie besteht meist aus Leichtholz, Wellpappe oder einfachem Kunststoff und eignet sich besonders für internationale Versendungen, bei denen Rücklogistik unwirtschaftlich wäre. Im Unterschied zur Mehrwegpalette – etwa der Europalette im EPAL-Pool – entfallen Rückgabeverpflichtung, Reinigung und Instandhaltung vollständig; die Entsorgungsverantwortung liegt beim Empfänger. Einwegpaletten sind in der Exportverpackung, im Lebensmittelhandel und in der Expresslogistik verbreitet, wo Hygienevorgaben oder kurze Umschlagszeiten einen Palettentausch ausschliessen. Phytosanitäre Vorschriften gemäss ISPM 15 verlangen bei Holzeinwegpaletten im internationalen Verkehr eine zertifizierte Wärmebehandlung oder Begasung.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Einwegpalette |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 102 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://www.logistik-lexikon.de/inhalte/Einwegpalette.php |

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