# Endverbleibskontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Eine Endverbleibskontrolle ist ein behördliches oder exporteurseitiges Prüfverfahren, das sicherstellt, dass eine ausgeführte Ware tatsächlich beim deklarierten Endempfänger verbleibt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder umgeleitet wird.

Eine Endverbleibskontrolle ist ein behördliches oder exporteurseitiges Prüfverfahren, das sicherstellt, dass eine ausgeführte Ware tatsächlich beim deklarierten Endempfänger verbleibt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder umgeleitet wird. Sie greift vor allem bei Dual-Use-Gütern, Rüstungsexporten und anderen genehmigungspflichtigen Waren sowie bei Ausfuhren in Länder mit Embargoregimen. Das Instrumentarium umfasst Endverbleibserklärungen (End-User Certificates), Liefernachweise und, bei erhöhtem Risiko, Vor-Ort-Überprüfungen beim Empfänger. Nicht zu verwechseln ist sie mit der Ausfuhrgenehmigung, die am Ausgangspunkt ansetzt – die Endverbleibskontrolle verfolgt den Warenweg darüber hinaus bis zum tatsächlichen Einsatz der Ware. Verstösse können zum Entzug von Genehmigungen, zu Sanktionen oder zur Strafverfolgung führen.

**Quelle:** [https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/isp/isp-01-end-use-control](https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/isp/isp-01-end-use-control)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Endverbleibskontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 98 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/isp/isp-01-end-use-control |

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