# Erweiterte Sorgfaltspflicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Erhöhte Risikosignale – ein Kunde aus einer Hochrisikoregion, eine ungewöhnliche Zahlungsstruktur oder ein nicht identifizierbarer wirtschaftlich Berechtigter – verlangen den Einsatz der Erweiterten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD): ein vertieftes Prüf- und Überwachungsverfahren, das über die Standard-Sorgfaltspflicht (Customer Due Diligence, CDD) hinausgeht.

Erhöhte Risikosignale – ein Kunde aus einer Hochrisikoregion, eine ungewöhnliche Zahlungsstruktur oder ein nicht identifizierbarer wirtschaftlich Berechtigter – verlangen den Einsatz der Erweiterten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD): ein vertieftes Prüf- und Überwachungsverfahren, das über die Standard-Sorgfaltspflicht (Customer Due Diligence, CDD) hinausgeht. Im Logistik- und Handelsfinanzierungsumfeld kommt EDD bei risikobehafteten Geschäftspartnern, Transaktionen in sensitiven Regionen und verdächtigen Warenströmen zum Einsatz. Das Verfahren umfasst tiefergehende Recherchen zu Geschäftsmodell, Kapitalherkunft und wirtschaftlichem Eigentümer sowie ein laufendes Monitoring der Transaktionsflüsse. In vielen Rechtsordnungen sind Spediteure und Finanzintermediäre gesetzlich verpflichtet, EDD anzuwenden, wenn Standard-KYC-Massnahmen nicht ausreichen – etwa bei politisch exponierten Personen (PEPs) oder Gegenparteien mit Sanktionsbezug. EDD ist nicht gleichzusetzen mit der vereinfachten Sorgfaltspflicht (Simplified Due Diligence, SDD): Sie erfordert einen dokumentierten Risikentscheid und eine erhöhte interne Eskalationsstufe.

**Quelle:** [https://www.investopedia.com/terms/e/enhanced-due-diligence.asp](https://www.investopedia.com/terms/e/enhanced-due-diligence.asp)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Erweiterte Sorgfaltspflicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 125 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.investopedia.com/terms/e/enhanced-due-diligence.asp |

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