# Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens, der diesen drei Nicht-EU-Ländern vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumt.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens, der diesen drei Nicht-EU-Ländern vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumt. Grundlage ist das EWR-Abkommen von 1994, das die vier Grundfreiheiten – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – auf die drei Teilnehmerstaaten ausdehnt. Im Gegenzug übernehmen diese weite Teile des EU-Binnenmarktrechts, ohne jedoch an der EU-Gesetzgebung mitwirken zu können. Für Spediteure bedeutet das: Sendungen zwischen EWR-Ländern zirkulieren grundsätzlich ohne Zollabgaben, unterliegen aber weiterhin nationalen Einfuhrkontrollen und produktspezifischen Vorschriften – Norwegen beispielsweise wendet bei bestimmten Lebensmitteln und Veterinärprodukten eigene Anforderungen an. Nicht zu verwechseln ist der EWR mit der EU-Zollunion: Er begründet keinen gemeinsamen Aussenzoll gegenüber Drittstaaten.

**Quelle:** [https://www.efta.int/eea](https://www.efta.int/eea)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 111 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.efta.int/eea |

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