# eVV (elektronische Veranlagungsverfügung)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-30*

> Die eVV (elektronische Veranlagungsverfügung) ist die digitale Fassung der Veranlagungsverfügung des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – also der amtliche Nachweis darüber, wie eine Ware bei Ein- oder Ausfuhr zollrechtlich veranlagt wurde (Zollabgaben, Einfuhrsteuer/MWST, allfällige Gebühren).

Die eVV (elektronische Veranlagungsverfügung) ist die digitale Fassung der Veranlagungsverfügung des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – also der amtliche Nachweis darüber, wie eine Ware bei Ein- oder Ausfuhr zollrechtlich veranlagt wurde (Zollabgaben, Einfuhrsteuer/MWST, allfällige Gebühren). Für Private genügt meist die als PDF angezeigte Visualisierung; rechtsverbindlich und beweiskräftig ist jedoch ausschliesslich die XML-Datei. Profis (Spediteure, Frächter, Zollagenten, Handelsfirmen) müssen die eVV daher im XML-Format beziehen, elektronisch und unverändert während zehn Jahren aufbewahren und im Import als Beleg für den Vorsteuerabzug bereithalten – eine blosse PDF-Ablage genügt nicht. Den Zeitpunkt des Bezugs bestimmen die Anmelder selbst: Die eVV wird nicht zugestellt, sondern aktiv abgeholt. Für den Bezug bestehen drei Wege – über eine Zollsoftware via API-Schnittstelle, über das ePortal des BAZG mit Login (AGOV) oder über einen Zugangscode ohne Registrierung (mittels UID). Aus dem Altsystem e-dec erfolgt der Bezug über Chartera Output und setzt ein in der Zollkundenverwaltung (ZKV) registriertes ZKV-Zertifikat voraus; im Warenverkehrssystem Passar wird die eVV direkt aus Passar bezogen. Nicht zu verwechseln mit der Warenanmeldung selbst: Die eVV ist deren rechtlich verbindliches Ergebnis. Verwandte Begriffe: Veranlagungsverfügung, Passar, e-dec, Chartera Output, ZKV-Zertifikat, eBordereau, BAZG, DaziT. Stand: Juni 2026.</definition_de>
<parameter name="term_en">eVV (electronic assessment decision)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | eVV (elektronische Veranlagungsverfügung) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 196 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-30 |

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