# Exportkontroll Feststellung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Anders als eine vorläufige Prüfung ist die Exportkontroll-Feststellung eine verbindliche formale Entscheidung darüber, ob ein Produkt, eine Technologie oder eine Transaktion exportkontrollrechtlichen Vorschriften unterliegt und welche Genehmigungen vor der Ausfuhr einzuholen sind.

Anders als eine vorläufige Prüfung ist die Exportkontroll-Feststellung eine verbindliche formale Entscheidung darüber, ob ein Produkt, eine Technologie oder eine Transaktion exportkontrollrechtlichen Vorschriften unterliegt und welche Genehmigungen vor der Ausfuhr einzuholen sind. Sie bildet die Grundlage für alle nachgelagerten Compliance-Massnahmen im Exportprozess. Die Feststellung umfasst typischerweise die Warenklassifizierung nach anwendbarem Kontrollrecht – etwa ITAR, EAR oder der EU-Dual-Use-Verordnung –, die Prüfung des Bestimmungslandes sowie die Endnutzerverifizierung. Fällt die Feststellung positiv aus, ist eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen; andernfalls kann die Sendung ohne Lizenz abgefertigt werden. Fehler bei der Feststellung können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen, weshalb exportierende Unternehmen diesen Schritt intern dokumentieren und revisionssicher ablegen.

**Quelle:** [https://www.bafa.de/DE/Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html](https://www.bafa.de/DE/Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Exportkontroll Feststellung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 104 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.bafa.de/DE/Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html |

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