# Exportkontrollprüfung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Sobald ein Unternehmen Waren, Technologien oder Dienstleistungen ins Ausland liefern will und unklar ist, ob eine freie Ausfuhr zulässig ist, wird eine Exportkontrollprüfung durchgeführt.

Sobald ein Unternehmen Waren, Technologien oder Dienstleistungen ins Ausland liefern will und unklar ist, ob eine freie Ausfuhr zulässig ist, wird eine Exportkontrollprüfung durchgeführt. Sie analysiert vier Dimensionen: die Klassifizierung und Sensibilität des Gutes – insbesondere bei Dual-Use-Gütern –, die beabsichtigte Endverwendung, das Zielland sowie die Zuverlässigkeit des Empfängers anhand einschlägiger Sanktionslisten. Exporteure, Spediteure und Zollvermittler führen diese Prüfung durch, bevor ein Auftrag angenommen oder eine Sendung freigegeben wird. Eine fehlende oder fehlerhafte Prüfung kann zu Lieferstopps, empfindlichen Bussen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Unterschied zur Exportkontrollfreigabe – dem behördlichen Genehmigungsakt – ist die Prüfung selbst ein interner Compliance-Prozess.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/dual-use_en](https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/dual-use_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Exportkontrollprüfung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/dual-use_en |

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