# Exportkontrollvorbehalt

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Beim Abschluss eines internationalen Vertrags wird ein Exportkontrollvorbehalt aufgenommen, sobald Lieferungen oder Leistungen exportkontrollrechtlichen Risiken unterliegen könnten.

Beim Abschluss eines internationalen Vertrags wird ein Exportkontrollvorbehalt aufgenommen, sobald Lieferungen oder Leistungen exportkontrollrechtlichen Risiken unterliegen könnten. Diese Vertragsklausel stellt klar, dass die Erfüllung der Verpflichtungen an die Einhaltung der geltenden Exportkontrollgesetze und den Erhalt erforderlicher Genehmigungen gebunden ist. Ändert sich die Rechtslage, wird eine Lizenz versagt oder entzogen, oder greifen neue Sanktionen, darf die leistende Partei ihre Verpflichtungen anpassen, verzögern oder ablehnen – ohne dass dies als Vertragsbruch gilt. Solche Vorbehalte sind in der internationalen Handels- und Rüstungsindustrie branchenüblich und schützen Exporteure, Dienstleister und Hersteller vor unvorhergesehenen behördlichen Massnahmen. Nicht zu verwechseln mit einer Exportkontrollfreigabe: Der Vorbehalt ist eine privatrechtliche Schutzklausel, keine behördliche Genehmigung.

**Quelle:** [https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Text/export-controls.html](https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Text/export-controls.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Exportkontrollvorbehalt |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 105 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Text/export-controls.html |

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