# Frei Frachtführer (FCA)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Frei Frachtführer (FCA) ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Ware exportzollabgefertigt einem vom Käufer benannten Frachtführer oder einer anderen Person am vereinbarten Übergabeort übergibt.

Frei Frachtführer (FCA) ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Ware exportzollabgefertigt einem vom Käufer benannten Frachtführer oder einer anderen Person am vereinbarten Übergabeort übergibt. Mit dieser Übergabe geht das Risiko auf den Käufer über; alle weiteren Transport- und Versicherungskosten trägt der Käufer. Im Unterschied zu EXW übernimmt der Verkäufer unter FCA die Exportabfertigung vollständig – der Käufer benötigt keine eigenen Exportvollmachten im Versendungsland. Eine praxisrelevante Besonderheit der Incoterms 2020: Wenn der Käufer einen Seefrachtführer beauftragt und ein Konnossement benötigt, kann vereinbart werden, dass der Frachtführer dem Verkäufer nach Verschiffung ein Bord-Konnossement ausstellt. FCA eignet sich für alle Verkehrsträger und ist besonders verbreitet bei Luft- und Strassenexporten.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/](https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Frei Frachtführer (FCA) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 108 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/ |

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