# Freigabe gegen Sicherheit

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Eine Freigabe gegen Sicherheit ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Waren aus dem Gewahrsam der Behörde oder des Lagers entlassen werden, bevor alle Abgaben oder Auflagen endgültig erfüllt sind.

Eine Freigabe gegen Sicherheit ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Waren aus dem Gewahrsam der Behörde oder des Lagers entlassen werden, bevor alle Abgaben oder Auflagen endgültig erfüllt sind. Voraussetzung ist die Hinterlegung einer anerkannten Sicherheit – in der Regel eine Bankbürgschaft, ein Bardeposit oder eine Zollversicherung in Höhe des geschätzten Abgabenbetrags. Das Verfahren kommt typischerweise bei aufgeschobener Zollabfertigung, vorläufiger Beschlagnahme oder strittigen Einstufungsfragen zur Anwendung. Die hinterlegte Sicherheit wird freigegeben, sobald der Nachweis erbracht ist, dass alle Verpflichtungen erfüllt wurden. Im Unterschied zur vollständigen Zollabfertigung bleibt das Risiko bis zur endgültigen Klärung beim Schuldner.

**Quelle:** [https://www.zoll.de](https://www.zoll.de)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Freigabe gegen Sicherheit |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 95 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.zoll.de |

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