# Freistellung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-09-19*

> Freistellung bezeichnet in der Seefracht die Freigabe einer Sendung durch die Reederei oder den Terminalbetreiber, mit der ein Container zur Abholung bereitsteht.

Freistellung bezeichnet in der Seefracht die Freigabe einer Sendung durch die Reederei oder den Terminalbetreiber, mit der ein Container zur Abholung bereitsteht. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – Originaldokumente beigebracht, Fracht und Nebenkosten bezahlt, zollrechtliche Abfertigung erledigt und keine Sperre des Terminals offen –, wird der Container im System freigestellt und kann per Lkw, Bahn oder Binnenschiff vom Terminal abgeholt werden. Für die Disposition ist die Freistellung der eigentlich massgebende Zeitpunkt: Ein gelöschter Container ist noch nicht verfügbar, und ein voraussichtliches Ankunftsdatum sagt nichts darüber aus, wann abgeholt werden darf. Verzögert sich die Freistellung, laufen Terminalstandgeld und Demurrage weiter, obwohl der Empfänger den Container gar nicht beziehen könnte. In Rückstaulagen nach Streiks oder Hafenüberlastung ist die Freistellung deshalb einzeln zu kontrollieren und nicht aus dem Löschdatum abzuleiten.

**Quelle:** Frachtportal News: «Nordeuropas Häfen arbeiten Streik-Rückstände ab» (19.09.2026)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Freistellung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 128 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-09-19 |
| Quelle | Frachtportal News: «Nordeuropas Häfen arbeiten Streik-Rückstände ab» (19.09.2026) |

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