# Friedenspflicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-07-30*

> Wenn ver.di während laufender Tarifverhandlungen zum Streik aufrufen will, muss die Gewerkschaft zunächst die Friedenspflicht beachten: Solange ein Tarifvertrag gilt oder eine vereinbarte Verhandlungsfrist läuft, dürfen weder Gewerkschaft noch Arbeitgeberverband Arbeitskampfmassnahmen wie Streiks oder Aussperrungen durchführen.

Wenn ver.di während laufender Tarifverhandlungen zum Streik aufrufen will, muss die Gewerkschaft zunächst die Friedenspflicht beachten: Solange ein Tarifvertrag gilt oder eine vereinbarte Verhandlungsfrist läuft, dürfen weder Gewerkschaft noch Arbeitgeberverband Arbeitskampfmassnahmen wie Streiks oder Aussperrungen durchführen. Die Friedenspflicht schafft Planungssicherheit für beide Seiten und soll Verhandlungen ohne Drohkulisse ermöglichen. Sie endet automatisch mit Ablauf des Tarifvertrags oder der vereinbarten Frist – ab diesem Zeitpunkt sind Warnstreiks grundsätzlich zulässig. Für Spediteure und Verlader markiert das Ende der Friedenspflicht ein wichtiges Frühwarnsignal: Schon ohne konkret angekündigten Streik steigt das operative Risiko für Häfen, Terminals und Zulieferverkehre spürbar. Nicht zu verwechseln mit dem Warnstreik selbst, der erst nach Ablauf der Friedenspflicht möglich wird.

**Quelle:** Frachtportal News: "Deutsche Seehäfen: Warnstreiks ab 31. Juli möglich"

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Friedenspflicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 110 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-07-30 |
| Quelle | Frachtportal News: "Deutsche Seehäfen: Warnstreiks ab 31. Juli möglich" |

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