# Gefahrenübergang

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19*

> Im Moment der Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferpunkt tritt der Gefahrenübergang ein: Ab diesem Zeitpunkt trägt nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware.

Im Moment der Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferpunkt tritt der Gefahrenübergang ein: Ab diesem Zeitpunkt trägt nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware. Dieser Punkt ist im internationalen Handel massgeblich durch die Incoterms geregelt – je nach vereinbartem Term erfolgt der Übergang etwa bei Übergabe an den ersten Frachtführer (FCA) oder erst am Bestimmungsort (DAP). Entscheidend: Gefahrenübergang und Eigentumsübertragung fallen nicht zwingend zusammen und können zeitlich erheblich auseinanderdriften. Für Versicherungsdeckung und Haftungsansprüche ist die genaue Bestimmung dieses Zeitpunkts unverzichtbar – ein Schaden, der sich vor dem Gefahrenübergang ereignet, geht zulasten des Verkäufers, ein Schaden danach zulasten des Käufers.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/](https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Gefahrenübergang |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 109 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-19 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/ |

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