# Gefahrenübergang Incoterms

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Im Verlauf einer Aussenhandelstransaktion legt die gewählte Incoterms-Regel den genauen Punkt fest, an dem das Verlust- und Beschädigungsrisiko der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.

Im Verlauf einer Aussenhandelstransaktion legt die gewählte Incoterms-Regel den genauen Punkt fest, an dem das Verlust- und Beschädigungsrisiko der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Bei EXW geschieht dies bereits beim Verlassen des Werks; bei FOB und FCA im Moment der Übergabe an den Hauptfrachtführer am Abgangsort. Bei CIF und CFR fällt der Gefahrenübergang ebenfalls auf den Abgangsort, obwohl der Verkäufer bei CIF noch die Transportversicherung bis zum Bestimmungshafen schuldet – Kosten und Risiko laufen hier also auseinander. Bei DAP, DPU und DDP geht das Risiko erst am benannten Bestimmungsort über. Für die Schadensregulierung und den Abschluss einer Transportversicherung ist die exakte Kenntnis dieses Übergangszeitpunkts unverzichtbar.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/](https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Gefahrenübergang Incoterms |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 107 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/ |

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