# Gefahrgutdeklaration

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Wer Gefahrgut versendet, ist gesetzlich verpflichtet, dem Transporteur vor Übergabe der Ware eine Gefahrgutdeklaration auszuhändigen.

Wer Gefahrgut versendet, ist gesetzlich verpflichtet, dem Transporteur vor Übergabe der Ware eine Gefahrgutdeklaration auszuhändigen. Dieses Dokument enthält die UN-Nummer, den technischen Versandnamen, die Gefahrklasse, die Verpackungsgruppe, die Menge und den Verpackungstyp sowie Notfallkontakte und Erste-Hilfe-Anweisungen. Es schützt den Transporteur rechtlich, indem es die korrekte Klassifizierung durch den Absender bestätigt, und gibt Rettungskräften im Notfall sofort verwertbare Informationen. Je nach Verkehrsträger ist eine andere Deklarationsform vorgeschrieben: das Gefahrgut-Beförderungsdokument nach ADR für die Strasse, nach RID für die Schiene, das Shipper's Declaration nach IATA für Luftfracht und die Dangerous Goods Declaration nach IMDG für den Seeweg – inhaltlich aber weitgehend identisch.

**Quelle:** [https://www.iata.org/en/programs/safety/dangerous-goods/](https://www.iata.org/en/programs/safety/dangerous-goods/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Gefahrgutdeklaration |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 100 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.iata.org/en/programs/safety/dangerous-goods/ |

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