# Gegenseitiges Anerkennungsabkommen (MRA)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Zollbehörden, Akkreditierungsstellen und Handelsministerien schliessen Gegenseitige Anerkennungsabkommen (MRA – Mutual Recognition Agreement) ab, um die Doppelprüfung von Produkten und Verfahren an der Grenze zu vermeiden.

Zollbehörden, Akkreditierungsstellen und Handelsministerien schliessen Gegenseitige Anerkennungsabkommen (MRA – Mutual Recognition Agreement) ab, um die Doppelprüfung von Produkten und Verfahren an der Grenze zu vermeiden. Ein MRA ist ein formelles bilaterales oder multilaterales Abkommen, mit dem sich Vertragsparteien verpflichten, die Ergebnisse der Konformitätsbewertung, behördliche Zulassungen und technische Standards des jeweils anderen als gleichwertig anzuerkennen. In der Praxis bedeutet das: Eine Ware, die im Exportland zertifiziert wurde, muss im Importland nicht noch einmal geprüft werden – was Abfertigungszeiten verkürzt und Compliance-Kosten für Exporteure und Importeure messbar senkt. MRAs werden typischerweise auf Regierungsebene rechtlich verbindlich vereinbart und legen fest, welche Normen als äquivalent gelten und unter welchen Bedingungen das gegenseitige Vertrauen Bestand hat. Im Unterschied zu einem Memorandum of Understanding (MoU), das lediglich politische Absichten festhält, erzeugt ein MRA unmittelbare Rechtswirkung für die beteiligten Wirtschaftsakteure.

**Quelle:** [https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitation/instrument-and-tools/conventions/pf_kyoto_convention/kyoto_new.aspx](https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitation/instrument-and-tools/conventions/pf_kyoto_convention/kyoto_new.aspx)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Gegenseitiges Anerkennungsabkommen (MRA) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 133 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitation/instrument-and-tools/conventions/pf_kyoto_convention/kyoto_new.aspx |

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