# Gemeinsames Versandverfahren

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Das Gemeinsame Versandverfahren ist ein multilaterales Zollverfahren, das die Beförderung von Waren unter Zollaufsicht zwischen den Vertragsparteien ermöglicht, ohne an jeder Grenze eine separate Zollanmeldung zu stellen.

Das Gemeinsame Versandverfahren ist ein multilaterales Zollverfahren, das die Beförderung von Waren unter Zollaufsicht zwischen den Vertragsparteien ermöglicht, ohne an jeder Grenze eine separate Zollanmeldung zu stellen. Vertragsparteien sind neben den EU-Mitgliedstaaten auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen, Nordmazedonien und weitere Staaten, die der zugrunde liegenden Konvention beigetreten sind. Es geht damit über das rein unionsrechtliche Transitverfahren hinaus und ist das massgebende Instrument für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen der EU und diesen Partnerländern. Abgewickelt wird es elektronisch über das NCTS (New Computerised Transit System): Die Sendung wird bei der Abgangsstelle eröffnet und bei der Bestimmungsstelle abgeschlossen. Eine Sicherheitsleistung – meist eine Gesamt- oder Einzelbürgschaft – deckt die aufgeschobenen Zölle und Abgaben ab. Für Spediteure im EU-Schweiz- oder EU-Norwegen-Verkehr ist dieses Verfahren tägliche Praxis. In der Schweiz richtet sich das gVV nach der BAZG-Richtlinie R-14-01; die Abwicklung erfolgt über NCTS und ist mit dem Warenverkehrssystem Passar verknüpft (Warenanmeldung/GDRN und Transport über die MRN). Abzugrenzen vom rein nationalen Transitverfahren (nTV). Verwandte Begriffe: NCTS, Passar, BAZG, MRN, Zugelassener Versender/Empfänger. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** EU TAXUD (taxation-customs.ec.europa.eu): Common/Union Transit (Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren); BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV), Richtlinie R-14-01. Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Gemeinsames Versandverfahren |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 169 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | EU TAXUD (taxation-customs.ec.europa.eu): Common/Union Transit (Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren); BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV), Richtlinie R-14-01. Stand: Juni 2026. |

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