# Grenzbeschlagnahme

*Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20*

> Die Grenzbeschlagnahme, auch Grenzbeschlagnahmeverfahren, ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem Zollbehörden Waren anhalten, die im Verdacht stehen, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen.

Die Grenzbeschlagnahme, auch Grenzbeschlagnahmeverfahren, ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem Zollbehörden Waren anhalten, die im Verdacht stehen, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen. Rechtsgrundlage in der EU ist die Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Rechteinhaber stellen dazu einen Antrag auf Tätigwerden — in Deutschland elektronisch bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz —, worauf der Zoll verdächtige Sendungen bei der Zollanmeldung oder Beschau zurückhält. Der Anmelder wird informiert; widerspricht er nicht, wird die Ware im vereinfachten Verfahren vernichtet. Für Spediteure bedeutet das Standzeiten, blockierte Sendungen und Rückfragen der Behörden — eine typische Folge von Produktpiraterie in der Lieferkette, gerade bei E-Commerce-Importen aus Fernost. Wichtig: Auch Transit- und Umschlagware kann betroffen sein. Nicht zu verwechseln mit einem produktsicherheitsbedingten Zollstopp durch die Marktüberwachung oder einer strafprozessualen Beschlagnahme.

**Quelle:** [https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Antrag/Antrag-nach-Gemeinschaftsrecht/antrag-nach-gemeinschaftsrecht.html](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Antrag/Antrag-nach-Gemeinschaftsrecht/antrag-nach-gemeinschaftsrecht.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Grenzbeschlagnahme |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 121 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-07-20 |
| Quelle | https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Antrag/Antrag-nach-Gemeinschaftsrecht/antrag-nach-gemeinschaftsrecht.html |

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