# Hafenkonzessionsvertrag

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19*

> Einen Hafen wirtschaftlich privat betreiben zu lassen, ohne das Eigentum an der Infrastruktur aufzugeben – das ist das Kernprinzip hinter einem Hafenkonzessionsvertrag.

Einen Hafen wirtschaftlich privat betreiben zu lassen, ohne das Eigentum an der Infrastruktur aufzugeben – das ist das Kernprinzip hinter einem Hafenkonzessionsvertrag. Er überträgt einer privaten oder halbstaatlichen Gesellschaft das exklusive Betriebsrecht für ein Terminal oder einen Hafenabschnitt und regelt gleichzeitig Laufzeit, Investitionspflichten, Umschlagsgarantien, Servicestandards und die Bedingungen für Verlängerung oder vorzeitige Beendigung. Die Hafenbehörde bleibt Eigentümerin der Kernanlagen und übt die regulatorische Aufsicht aus, während der Konzessionär die operative Verantwortung und das unternehmerische Risiko trägt. Solche Verträge laufen typischerweise über mehrere Jahrzehnte und sind häufig mit Verpflichtungen zur Modernisierung oder zum Kapazitätsausbau verbunden. Nicht zu verwechseln mit einer Pachtvereinbarung: Eine Konzession räumt dem Betreiber ein öffentlich-rechtlich begründetes Nutzungsrecht ein und unterliegt oft spezifischen Vergaberegelungen.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession](https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Hafenkonzessionsvertrag |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 115 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-19 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession |

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