# Haftungsregime für den kombinierten Verkehr

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-23*

> Die Haftungsregime für den kombinierten Verkehr bestimmen, welche Rechtsnormen und Haftungsobergrenzen gelten, wenn Güter auf einem multimodalen Transportweg verloren gehen, beschädigt werden oder sich verspäten.

Die Haftungsregime für den kombinierten Verkehr bestimmen, welche Rechtsnormen und Haftungsobergrenzen gelten, wenn Güter auf einem multimodalen Transportweg verloren gehen, beschädigt werden oder sich verspäten. Ihr Zweck ist es, Schadensansprüche eindeutig einem Vertragspartner zuordnen zu können – was in der Praxis an der rechtlichen Fragmentierung scheitert: CMR gilt für den Strassenabschnitt, CIM für die Schiene, nationale Regelwerke für die Binnenschifffahrt, jedes mit eigenen Haftungsgrenzen pro Kilogramm Rohgewicht. Ist der Schadensort lokalisierbar, kommt in der Regel das sektorspezifische Übereinkommen zur Anwendung; lässt er sich nicht feststellen, greifen vertragliche Auffangregelungen, die häufig erhebliche Rechtsunsicherheit hinterlassen. Für Spediteure hat das unmittelbare Konsequenzen: Die Haftungsexposition auf einer einzigen Sendung kann je nach Schadensort stark variieren und beeinflusst sowohl die Versicherungsstrukturierung als auch das Reklamationsmanagement direkt.

**Quelle:** [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992R0106](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992R0106)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Haftungsregime für den kombinierten Verkehr |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 121 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-23 |
| Quelle | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992R0106 |

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