# HGB-Haftungsbegrenzung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Die HGB-Haftungsbegrenzung ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Schadensersatzansprüche gegenüber Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gütern.

Die HGB-Haftungsbegrenzung ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Schadensersatzansprüche gegenüber Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gütern. Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert Höchstbeträge – etwa pro Kilogramm Rohgewicht oder als Pauschale pro Sendung – und schreibt zugleich vor, wann diese Grenzen nicht gelten: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt der Schutz. Im Speditionsalltag bestimmt die HGB-Haftungsbegrenzung massgeblich, welche Versicherungsdeckung Verlader benötigen, denn liegt der tatsächliche Warenwert deutlich über den gesetzlichen Höchstbeträgen, trägt der Auftraggeber das Restrisiko selbst. Nicht zu verwechseln ist sie mit vertraglichen Haftungsvereinbarungen in AGB, die ergänzend oder abweichend gelten können, soweit das HGB dies zulässt.

**Quelle:** [https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | HGB-Haftungsbegrenzung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 101 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ |

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